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   VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 14 S 1029/89   

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https://dejure.org/1989,7691
VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 14 S 1029/89 (https://dejure.org/1989,7691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.1989 - 14 S 1029/89 (https://dejure.org/1989,7691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 1989 - 14 S 1029/89 (https://dejure.org/1989,7691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Handwerksrecht: Wahl des Gesellenausschusses - Rechtsschutz, vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1981 - 6 S 825/81

    Aktives Wahlrecht zur Wahl des Gesellenausschusses einer Innung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 14 S 1029/89
    Eine solche förmliche Entscheidung über die Gültigkeit einer Wahl ist ein feststellender Verwaltungsakt; richtige Klageart in der Hauptsache ist deshalb -- je nachdem, ob die Gültigkeit der Wahl angefochten oder die Verpflichtung zur Feststellung der Gültigkeit begehrt wird -- die Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (so schon der früher für das Handwerksrecht zuständige 6. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil vom 4.11.1981 -- 6 S 825/81 -- m.w.N., insoweit nicht abgedruckt in GewArch. 1982, 137).

    Wurde demnach die Gültigkeit der ersten Wahl des Gesellenausschusses am 6.10.1988 durch Verwaltungsakt förmlich festgestellt, so waren die "Einsprüche" der Beigeladenen gegen die Gültigkeit dieser Wahl -- zumindest auch -- als Widersprüche im Sinne des § 68 VwGO zu werten; hierzu bedarf es auch im vorliegenden Verfahren keiner abschließenden Entscheidung der Frage, ob das in der Satzung der Antragsgegnerin geregelte "Einspruchsverfahren" in §§ 55, 68, 69 HwO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage hat und mit §§ 68 ff. VwGO vereinbar ist (vgl. § 67 Abs. 2 S. 2 bis 4 der Satzung der Antragsgegnerin = § 66 Abs. 2 S. 2 bis 4 Mustersatzung 1971, abgedr. bei Kübler/Aberle/Schubert, HwO, 725; ebenfalls offengelassen in dem zitierten Urteil des VGH vom 4.11.1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 1.84

    Wahlrecht für die Wahl zum Gesellenausschuss einer Innung "fachfremde Gesellen" -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 14 S 1029/89
    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner Revisionsentscheidung zu dem genannten Urteil des 6. Senats offensichtlich davon ausgegangen, daß die Feststellung der Gültigkeit einer Wahl des Gesellenausschusses durch Verwaltungsakt erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1985 -- 1 C 1/84 -- Buchholz 451.45 § 70 HwO Nr. 1 = Gew.Arch. 1986, 93).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18

    Vorzeitige Beendigung des Amts als Rektor der Hochschule; Vorliegen eines

    Nicht entscheidend ist, dass im Tenor des Bescheides der Begriff "Feststellung" nicht enthalten ist (Senatsbeschluss vom 26.02.2016, a. a. O. Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.01.1997 - 11 S 2934/96 -, VBlBW 1997, 230; zur förmlichen Entscheidung über die Gültigkeit einer Wahl als feststellender Verwaltungsakt vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.1989 - 14 S 1029/89 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 785/95

    Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Wahlprüfung - gerichtliche

    Dabei mag dahinstehen, ob es sich um einen feststellenden oder einen gestaltenden Verwaltungsakt handelt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.04.1989 - 14 S 1029/89 - ).

    Es kommt auch nicht in Betracht, in dem Einspruch selbst schon einen Widerspruch (gegen die Feststellung des Wahlergebnisses) zu sehen (so aber für den Einspruch gegen die Wahl zum Gesellenausschuß einer Innung: VGH Bad.-Württ., Urt. vom  04.11.1981  - 6 S 825/81 - Beschl. vom 25.04.1989 - 14 S 1029/89 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Nicht entscheidend ist, dass im Tenor des Bescheides der Begriff "Feststellung" nicht enthalten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.01.1997 - 11 S 2934/96 -, VBlBW 1997, 230; zur förmlichen Entscheidung über die Gültigkeit einer Wahl als feststellender Verwaltungsakt vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.04.1989 - 14 S 1029/89 -, juris).
  • VG Freiburg, 20.02.1995 - 10 K 1866/94

    Anfechtung der Wahl zur Vollversammlung einer Handwerkskammer; Beginn der Wahl

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  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 6 S 972/89

    Kürzung der Regelsatzhilfe bei Asylbewerbern

    Irrt die Behörde über den Eintritt der aufschiebenden Wirkung oder beachtet sie die aufschiebende Wirkung nicht, stellt das Gericht fest, daß die vom Betroffenen eingelegten Rechtsbehelfe des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben (a.a.O., RdNrn. 700, 702; st. Rspr., vgl. zuletzt etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.04.1989 -- 14 S 1029/89 --) und ordnet es gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO die Aufhebung etwaiger Folgemaßnahmen an (Finkelnburg/Jank, a.a.O., RdNr. 703; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.12.1979, BWVPr. 1980, 136, 137; OVG Münster, Beschl. v. 03.12.1985, NJW 1987, 1964).
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